ABRECHNUNG
Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen
Krankenkassen, wenn sie der Heilung oder Besserung von
seelischen Krankheiten dient.
Im Rahmen der Einzeltherapie umfasst
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die Kurzeittherapie 25
Stunden
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die Langzeittherapie 50 Stunden
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die Gruppenkurzzeittherapie 25
Doppelstunden
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die Gruppenlangzeittherapie
40 Doppelstunden.
In besonderen Fällen können bei der Einzeltherapie bis zu 80 und
bei der Gruppentherapie bis zu 60 Stunden beantragt werden.
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